Sonnenathmosphären
  
  
  - Sonnenkorona: 
    
      -  japanischer Satellit Yohkoh zur Sonnenbeobachtung 
        
      
 
      -  Temperatur der Sonnenkorona (äußere Athmosphärenschichten) 
        > 1 Mio K! 
        
          - → sendet weiche Röntgenstrahlung aus
 
        
       
      -  Oberfläche nur 5500 K heiß
 
      -  Ursache der hohen Korona-Temperatur im Detail noch unverstanden
 
      -  grundlegender Mechanismus 
        
          - Rotation der Sonne verwirbelt ihr Magnetfeld und "wickelt 
            es auf"
 
          - immer wieder brechen Bereiche erhöhten Magnetfeldes 
            auf
 
          - → große Beulen von Magnetfeldern (helle 
            Schleifen im Bild)
 
          - → Energietransport in die Korona
 
        
       
      -  komplettes Aufbrechen der Feldlinien 
        
          - → starke Eruptionen, Sonnenwind
 
        
       
    
   
  - Vergleich mit anderen Sternen: 
    
      -  junger Sternhaufen RCW 38 (Durchmesser 5 LJ, Entfernung 
        6000 LJ) 
        
      
 
      -  Farbcode 
        
          - blau = hohe Energie
 
          - rot = niedrige Energie 
 
        
       
      - sehr heiße junge Sterne (Spektraltyp O und B) 
        
          - z.B. Gürtelsterne im Orion
 
          - sehr starker Sternenwind (Abstrahlen von schnellen 
            Teilchen)
 
          - stärkere Eruption → schnelle Teilchen holen 
            ältere ein
 
          - → Schockwelle → Aufheizen auf Mio K → 
            Röntgenstrahlung
 
        
       
      -  bei weniger heißen Sternen (u.a. Sonne) 
        
          - generelle Beobachtung: je älter, desto weniger 
            Röntgenstrahlung
 
        
       
      -  Erklärung 
        
          - Sonnenwind → Rotation nimmt ab
 
          - → Magnetfeld nimmt ab
 
          - → insgesamt weniger aktiv, weniger Sonnenflecke 
            etc.
 
          - → weniger Korona-Erhitzung
 
          - → weniger Röntgenstrahlung
 
        
       
    
   
  
   
    
 
   
  
    
   
  Peter Junglas 7.4.2004