Formalitäten bei Hausarbeiten
Grundsätzlich gelten die Regeln, die Sie in der Veranstaltung
"Wissenschaftliches Arbeiten" gelernt haben. Angelehnt an die bei
Veröffentlichungen im technisch/naturwissenschaftlichen Bereich üblichen
Gepflogenheiten gelten für Hausarbeiten und Praxistransferberichte, die bei mir
erstellt werden, folgende Änderungen:
  - Literaturverzeichnis durchnummeriert als Anhang, 
 
  - Quellenangaben in der Form [3] oder bei genauer Seitenangabe
  [2, S. 12-15], nicht als Fußnoten,
 
  - Quellenangaben bei Abbildungen ebenso, keine Angabe bei
  eigener Darstellung,
 
  - keine Unterschriften oder gar ein Verzeichnis für
  Formeln. 
 
Hinweise:
  - Eine Gliederung der Form
    
    ist nicht zulässig ("Wer A sagt, muss auch B sagen"). Außerdem darf ein
    Einleitungstext zwischen Kap. 2 und Kap. 2.1 nicht zu lang sein, ggf. wird
    daraus besser ein eigener Unterabschnitt.
 
  - Internet-Quellen oder Vorlesungsskripte sind nur da
  zulässig, wo keine entsprechende Literatur vorhanden ist, also bestimmt nicht
  bei einfachem Lehrbuchwissen.
 
  - Als Nachweis der Beschäftigung mit wissenschaftlich
  relevanter Literatur erwarte ich im Literatur-Verzeichnis ab dem 2. PTB
  mindestens einen halbwegs aktuellen Artikel aus einer wissenschaftlichen
  Zeitschrift, auf den auch inhaltlich Bezug genommen wird.
 
  - Speziell für PTBs gilt: Ich lege Wert auf ein
    Abschlusskapitel ("Fazit" o.ä.), in dem u. a. die Ausgangsfrage ("Welche
    Inhalte aus den bisherigen - ggf.  künftigen - Theoriephasen konnten
    angewendet werden?") noch einmal zusammenfassend beantwortet wird.