Rahmenbedingungen
    
      - Arbeitsvertrag:
        
          - "... ist verpflichtet, sein Fachgebiet in Forschung
            und Lehre an der PHWT zu
               vertreten." 
        
       
      - HRG, § 22 Aufgaben und Koordination der Forschung:
        
          - "Die Forschung in den Hochschulen dient der Gewinnung
            wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen
            Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium."
 
        
       
      - Hochschulentwicklungsplanung 2017:
        
          - u. a. Ausbau der Forschungsaktivitäten der
            Hochschule
 
          -  "Die PHWT möchte durch gezielte
            Maßnahmen die Forschungsaktivitäten an der PHWT
            steigern."
 
        
       
      - Forschungs-Richtlinie der PHWT:
        
          - alle 4 Jahre ist ein Forschungssemester möglich
            (theoretisch)
 
        
       
      - Regeln guter wissenschaftlicher Praxis:
        
          - Hauptzweck: Fehlverhalten (z. B. Plagiat oder
            Fälschen von Daten) verhindern bzw. ahnden